Alle Befugnisse der EBWE liegen beim Gouverneursrat, für den jedes Mitglied einen Gouverneur ernennt, in der Regel den Finanzminister oder eine Person von vergleichbarem Rang. Der Gouverneursrat überträgt die meisten Befugnisse auf das Direktorium, das für die Richtung der allgemeinen Geschäftstätigkeit und die Grundsätze der EBWE verantwortlich ist.
Der Präsident wird vom Gouverneursrat gewählt und ist der rechtliche Vertreter der EBWE. Unter Anleitung des Direktoriums führt der Präsident die laufenden Geschäfte der Bank.
Eingehende Informationen über Management und Struktur finden sich auf den englischsprachigen Seiten von ebrd.com.